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LSG Hessen, 25.09.2003 - L 12 RA 111/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 242 BGB, § 25 Abs 1 SGB 4, § 165 Abs 1 SGB 6, § 140 AVG
Rentenversicherung - Beitragspflicht aufgrund Antragspflichtversicherung - Verwirkung - Treu und Glauben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des Rechtsinstituts der Verwirkung im Rahmen des Rentenversicherungsrechts; Verwirkung des Anspruchs des Rentenversicherungsträgers durch nicht deutlich erfolgte Einforderung von Beiträgen; Zum Schutzzweck des Verwirkungstatbestandes im ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gießen, 18.11.2002 - S 19 RA 2153/00
- LSG Hessen, 25.09.2003 - L 12 RA 111/03
Papierfundstellen
- NZS 2005, 323 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76
Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten - …
Auszug aus LSG Hessen, 25.09.2003 - L 12 RA 111/03
Solche die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 1978, 12 RK 6/76, m. w. N.; Urteil vom 1. April 1993, 1 RK 16/92; Urteil vom 29. Januar 1997, 5 RJ 52/94). - BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94
Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur …
Auszug aus LSG Hessen, 25.09.2003 - L 12 RA 111/03
Solche die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 1978, 12 RK 6/76, m. w. N.; Urteil vom 1. April 1993, 1 RK 16/92; Urteil vom 29. Januar 1997, 5 RJ 52/94). - BSG, 01.04.1993 - 1 RK 16/92
Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung von Kosten eine …
Auszug aus LSG Hessen, 25.09.2003 - L 12 RA 111/03
Solche die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 1978, 12 RK 6/76, m. w. N.; Urteil vom 1. April 1993, 1 RK 16/92; Urteil vom 29. Januar 1997, 5 RJ 52/94).