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   LSG Hessen, 25.09.2003 - L 12 RA 111/03   

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https://dejure.org/2003,10496
LSG Hessen, 25.09.2003 - L 12 RA 111/03 (https://dejure.org/2003,10496)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25.09.2003 - L 12 RA 111/03 (https://dejure.org/2003,10496)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25. September 2003 - L 12 RA 111/03 (https://dejure.org/2003,10496)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des Rechtsinstituts der Verwirkung im Rahmen des Rentenversicherungsrechts; Verwirkung des Anspruchs des Rentenversicherungsträgers durch nicht deutlich erfolgte Einforderung von Beiträgen; Zum Schutzzweck des Verwirkungstatbestandes im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 323 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.09.2003 - L 12 RA 111/03
    Solche die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 1978, 12 RK 6/76, m. w. N.; Urteil vom 1. April 1993, 1 RK 16/92; Urteil vom 29. Januar 1997, 5 RJ 52/94).
  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur

    Auszug aus LSG Hessen, 25.09.2003 - L 12 RA 111/03
    Solche die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 1978, 12 RK 6/76, m. w. N.; Urteil vom 1. April 1993, 1 RK 16/92; Urteil vom 29. Januar 1997, 5 RJ 52/94).
  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 16/92

    Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung von Kosten eine

    Auszug aus LSG Hessen, 25.09.2003 - L 12 RA 111/03
    Solche die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 1978, 12 RK 6/76, m. w. N.; Urteil vom 1. April 1993, 1 RK 16/92; Urteil vom 29. Januar 1997, 5 RJ 52/94).
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